Immobilie bewerten

Hausverwaltung & Mietverwaltung

Hausverwaltung für Mietshäuser

Wir verwalten nicht nur. Wir führen Ihre Immobilie.

Vollverwaltung für Mietshäuser und Mehrfamilienhäuser mit festen Reaktionszeiten, korrekten Abrechnungen und transparenten Reports, digital, rechtssicher und menschlich. Über 200 verwaltete Einheiten vertrauen uns bereits. Wir sind bewusst reine Mietverwaltung, WEG-Verwaltung bieten wir nicht an.

Angebot anfordern

Mietermanagement

Stammdaten, Kommunikation und Vorgänge an einem Ort, Übersicht statt Zettelwirtschaft.

Betriebskostenabrechnung

Termintreu und fehlerarm: Abrechnungen, die Sie nicht nacharbeiten müssen.

Reparaturmanagement

Von der Meldung bis zur Abnahme digital gesteuert, transparent terminiert, sauber dokumentiert.

Neuvermietung

Leerstand runter, Bonität rauf, Vermietung mit klaren Prozessen und schneller Auswahl.

Mahnwesen

Fair, konsequent, rechtssicher: strukturierte Abläufe reduzieren Außenstände messbar.

Volle Transparenz

Regelmäßige Reports und ein fester Ansprechpartner, Sie wissen immer, wo wir stehen.

Mietverwaltung statt WEG-Verwaltung

„Hausverwaltung“ meint zwei verschiedene Aufgaben. Die WEG-Verwaltung arbeitet für eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern und kümmert sich um das gemeinsame Eigentum. Die Mietverwaltung arbeitet für den Eigentümer eines vermieteten Hauses und kümmert sich um die Mietverhältnisse und das Haus als Ganzes. LIEPA ist bewusst reine Mietverwaltung für Mietshäuser und Mehrfamilienhäuser.

Das machen wir

Mietverwaltung

  • Auftraggeber ist der Eigentümer des ganzen Hauses
  • Im Mittelpunkt stehen die Mietverhältnisse: Mieten, Mieterwechsel, Betriebskostenabrechnung gegenüber den Mietern
  • Technische Betreuung des Hauses in Absprache mit dem Eigentümer
  • Abrechnung der Bewirtschaftungskosten mit dem Eigentümer

Das machen wir nicht

WEG-Verwaltung

  • Auftraggeber ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit vielen Eigentümern
  • Im Mittelpunkt steht das Gemeinschaftseigentum: Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Erhaltungsrücklage
  • Entscheidungen fallen per Beschluss in der Eigentümerversammlung
  • Eigene Regeln nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Unsere Leistungen im Detail

Was Mietverwaltung bei LIEPA konkret heißt, Punkt für Punkt.

Allgemeine Verwaltung

  • Abschluss und Kündigung von Mietverträgen in Absprache mit dem Auftraggeber
  • Überwachung des monatlichen Mieteneinganges
  • Geltendmachung von Mieterhöhungen gemäß Mietvertrag (z. B. bei Staffelmietvereinbarung)
  • Jährliche Betriebs- und Heizkostenabrechnung gegenüber dem Mieter
  • Jahresabrechnung der Bewirtschaftungskosten mit dem Eigentümer
  • Festlegung bzw. Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen
  • Regelung und Verwahrung des Schriftverkehrs mit dem Mieter
  • Einziehen und Verwahrung der Mietkaution

Technische Verwaltung

  • Vergabe, Kontrolle und Abnahme notwendiger Reparaturen unter Auswahl geeigneter Fachfirmen
  • Erfassung, Besichtigung und Anzeige von Mängeln beim Gewährleistungsträger
  • Übergabe bzw. Abnahme bei Mietereinzug bzw. Mieterauszug
  • Regelmäßige Begehungen bzw. Besichtigungen
  • Aufstellung periodischer Instandhaltungspläne in Absprache mit dem Eigentümer

Kommunikation

  • Ansprechpartner für die Mieter in allen Mietangelegenheiten
  • Enge Zusammenarbeit mit beauftragten Dienstleistern
  • Auswahl zuverlässiger ortsansässiger Handwerker mit optimalem Preis-Leistungs-Niveau

200+

verwaltete Einheiten

Unser Bestand

Wir verwalten heute über 200 Einheiten in Mietshäusern in Berlin, Hamburg und Stuttgart. Betreut wird der Bestand aus unserem Büro in Berlin, vor Ort arbeiten wir mit festen Partnern.

Die Verwaltung ist der Ursprung von LIEPA: Bevor wir die erste Immobilie vermarktet haben, haben wir Mietshäuser geführt. Deshalb wissen wir, was ein Haus im Alltag braucht, und deshalb bleibt die Mietverwaltung neben Verkauf und Vermietung ein fester Teil unserer Arbeit.

Hausverwaltung wechseln in vier Schritten

Ein Verwalterwechsel ist überschaubar, wenn die Reihenfolge stimmt. Beim Mietshaus entscheiden Sie als Eigentümer allein, einen Beschluss braucht es nicht. Die Übergabe organisieren wir für Sie.

  1. Vertrag prüfen und kündigen

    Laufzeit, Kündigungsfrist und Form der Kündigung stehen im bisherigen Verwaltervertrag. Kündigen Sie schriftlich mit Zugangsnachweis und legen Sie einen Übergabestichtag fest, am besten ein Monats- oder Jahresende. Holen Sie unser Angebot vorher ein, dann entsteht keine Lücke.

  2. Unterlagen übergeben

    Die bisherige Verwaltung muss alles herausgeben, was sie für Sie erhalten oder erlangt hat (§ 667 BGB): Mieterakten, Mietkonten, Abrechnungen mit Belegen, Verträge mit Dienstleistern, Schlüssel. Wir fordern die Unterlagen an und prüfen sie auf Vollständigkeit.

  3. Kautionskonten umstellen

    Mietkautionen müssen getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt sein (§ 551 Abs. 3 BGB). Beim Wechsel lassen wir uns für jede Mietpartei Stand und Anlage der Kaution nachweisen und stellen die Konten um.

  4. Mieter und Dienstleister informieren

    Die Mieter erhalten rechtzeitig vor der ersten Miete nach dem Stichtag ein Schreiben mit neuem Ansprechpartner und neuer Bankverbindung. Dienstleister und Versorger werden ebenfalls umgestellt.

Alle Fristen, Paragrafen und eine Übergabe-Checkliste finden Sie im Ratgeber Hausverwaltung wechseln.

Was eine Hausverwaltung kostet

Die Mietverwaltung wird üblicherweise als monatliche Pauschale je Wohn- oder Gewerbeeinheit vergütet. Wie hoch sie ausfällt, hängt vom Haus ab: von der Zahl der Einheiten, vom Zustand des Gebäudes, von der Mieterstruktur und davon, wie viel technische Betreuung es braucht. Ein seriöser Preis entsteht deshalb erst, wenn man das Haus kennt.

Leistungen außerhalb der laufenden Verwaltung, etwa die Begleitung größerer Sanierungen, werden in der Regel als Sonderleistung gesondert vereinbart. Achten Sie beim Vergleich von Angeboten darauf, was in der Grundvergütung enthalten ist und was extra kostet. Wichtig für die Kalkulation: Verwaltungskosten sind keine umlagefähigen Betriebskosten, Sie können sie also nicht an die Mieter weitergeben.

Häufige Fragen zur Hausverwaltung

Was kostet eine Hausverwaltung für ein Mietshaus?

Üblich ist eine monatliche Pauschale je Wohn- oder Gewerbeeinheit. Ihre Höhe hängt vor allem von der Zahl der Einheiten, dem Zustand des Hauses, der Mieterstruktur und dem vereinbarten Leistungsumfang ab. Leistungen außerhalb der laufenden Verwaltung, etwa die Begleitung größerer Sanierungen, werden in der Regel gesondert vereinbart. Die Verwaltungskosten dürfen nicht als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Ein konkretes Angebot für Ihr Haus erhalten Sie nach einem kurzen Gespräch.

Wie wechsle ich meine Hausverwaltung zu LIEPA?

Beim Mietshaus entscheiden Sie als Eigentümer allein. Maßgeblich sind Laufzeit und Kündigungsfrist im bisherigen Verwaltervertrag. Sie kündigen, wir organisieren die Übergabe: Unterlagen anfordern und prüfen, Kautionskonten umstellen, Mieter und Dienstleister informieren. Den Ablauf Schritt für Schritt beschreibt unser Ratgeber zum Verwalterwechsel.

Welche Unterlagen muss die bisherige Verwaltung herausgeben?

Alles, was sie für Sie erhalten oder erlangt hat (§ 667 BGB), außerdem muss sie Rechenschaft über ihre Tätigkeit ablegen (§ 666 BGB). Dazu gehören Mietverträge und Mieterakten, Mietkonten mit Rückständen, Kautionsnachweise je Mietpartei, die Betriebskostenabrechnungen der letzten Jahre mit Belegen, Verträge mit Versicherern und Dienstleistern, Schlüssel und laufende Vorgänge.

Wie sind Sie für Mieter und Eigentümer erreichbar?

Mieter und Eigentümer haben bei uns einen festen Ansprechpartner. Unser Büro ist Montag–Freitag, 9:00–18:00 Uhr telefonisch unter +49 (0)30 2332 13 14 erreichbar, dazu per E-Mail. Für Meldungen und Reparaturen gelten feste Reaktionszeiten, und Eigentümer erhalten regelmäßige Reports.

Bis wann muss die Betriebskostenabrechnung beim Mieter sein?

Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Geht sie später zu, kann der Vermieter Nachzahlungen in der Regel nicht mehr verlangen. Wir erstellen die jährliche Betriebs- und Heizkostenabrechnung termingerecht und rechnen die Bewirtschaftungskosten mit Ihnen als Eigentümer ab.

Gibt es ein Online-Portal für Mieter und Eigentümer?

Ja, es ist in Arbeit: Unser digitales Mieter- und Eigentümerportal mit Dokumenten, Anliegen und Abrechnungen rund um die Uhr befindet sich gerade in der Umsetzung und startet in Kürze. Bis dahin erreichen Sie Ihren Ansprechpartner per Telefon und E-Mail.

LIEPA erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Angaben sind eine allgemeine Einordnung.

Ratgeber zum Thema

Hausverwaltung wechseln, ohne Stress.

Vollmachten, Daten, Übergabe: Wir kümmern uns um den Wechsel, Sie behalten die Kontrolle.

Unverbindliches Angebot

Was dürfen wir für Sie verwalten?

Ein paar Angaben genügen, wir melden uns mit Angebot.

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Ihre Angaben gehen direkt an unser Verwaltungsteam, kein Newsletter, keine Weitergabe.

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