In 2 Minuten zur Einschätzung.
Vier kurze Schritte, dann melden sich unsere Berater mit einer belegten Einschätzung bei Ihnen.
- Objektart
- Lage & Fläche
- Ausstattung
- Ergebnis
- 1 Objektart
- 2 Lage & Fläche
- 3 Ausstattung
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Gesendet.
Vielen Dank, wir melden uns zeitnah mit Ihrer Ersteinschätzung.
Ihre Angaben gehen direkt an unsere Berater, kein Newsletter, keine Weitergabe.
So funktioniert die kostenlose Online-Bewertung
Die Bewertung fragt nur, was für eine erste Einschätzung wirklich zählt. Nach dem Absenden rechnet kein Algorithmus, sondern ein Berater aus unserem Team: Er ordnet Ihre Angaben anhand der Lage und aktueller Marktdaten ein und meldet sich mit einer belegten Einschätzung bei Ihnen.
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Objektart wählen
Eigentumswohnung, Haus, Mehrfamilienhaus, Grundstück oder Gewerbeobjekt: ein Klick genügt.
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Lage und Fläche angeben
Postleitzahl oder Ort und die Wohn- oder Nutzfläche, auf Wunsch die Zahl der Zimmer.
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Baujahr und Zustand
Baujahr als Zeitraum und den Zustand, vom Erstbezug bis renovierungsbedürftig.
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Einschätzung anfordern
Sie sehen Ihre Angaben noch einmal im Überblick und nennen uns Ihre E-Mail-Adresse, Telefon und Anmerkungen sind freiwillig.
Was das Ergebnis ist und was nicht
Eine belastbare Ersteinschätzung
Sie erhalten eine Einschätzung des Marktwerts, also des Preises, der sich nach unserer Erfahrung am Markt erzielen lässt. Sie hilft bei der Frage, ob sich ein Verkauf lohnt, welcher Angebotspreis realistisch ist oder ob Vermieten die bessere Wahl wäre. Vor einer Vermarktung prüfen wir die Unterlagen und leiten den Preis ausführlich her.
Kein Gutachten nach § 194 BauGB
Ein Verkehrswertgutachten im Sinne von § 194 Baugesetzbuch ist sie nicht. Wer einen Wert vor Gericht, gegenüber dem Finanzamt, bei einer Erbauseinandersetzung oder im Scheidungsverfahren belegen muss, braucht ein Gutachten eines Sachverständigen oder des örtlichen Gutachterausschusses. Dorthin vermitteln wir bei Bedarf.
Die drei Bewertungsverfahren in Kürze
Fachleute bewerten Immobilien nach drei Verfahren, die in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) beschrieben sind. Welches passt, hängt von der Art der Immobilie ab; oft wird ein zweites Verfahren zur Gegenprobe genutzt.
Eigentumswohnungen und Häuser
Vergleichswertverfahren
Der Wert ergibt sich aus Kaufpreisen vergleichbarer Objekte in ähnlicher Lage. Das ist der Standard, wenn genug Verkäufe vorliegen.
Vermietete Objekte und Mehrfamilienhäuser
Ertragswertverfahren
Maßgeblich ist, was die Immobilie nachhaltig einbringt: die Mieten abzüglich der Bewirtschaftungskosten, dazu der Bodenwert.
Selbst genutzte Häuser ohne Vergleichsdaten
Sachwertverfahren
Bodenwert plus die Kosten, das Gebäude heute neu zu errichten, abzüglich der Alterswertminderung.
Ausführlich mit Rechenbeispielen erklärt im Ratgeber Die drei Bewertungsverfahren.
Wann eine persönliche Bewertung sinnvoll ist
Die Online-Einschätzung ist der schnelle Einstieg. In manchen Fällen lohnt es sich, gleich ausführlicher mit uns zu sprechen:
- Sie wollen verkaufen und brauchen einen Angebotspreis, der am Markt trägt.
- Es geht um ein Mehrfamilienhaus, ein Zinshaus oder eine vermietete Wohnung, bei denen Mieten, Faktor und Rendite den Wert bestimmen.
- Die Immobilie hat Besonderheiten, etwa ein Wohnrecht, ein Erbbaurecht oder einen Denkmalschutz.
- Mehrere Eigentümer, zum Beispiel eine Erbengemeinschaft, brauchen eine gemeinsame Grundlage für ihre Entscheidung.
Wie ein Verkauf bei uns abläuft, lesen Sie unter Immobilie verkaufen.
Häufige Fragen zur Immobilienbewertung
Ist die Immobilienbewertung wirklich kostenlos?
Ja. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich, eine Registrierung ist nicht nötig. Ihre Angaben gehen direkt an unsere Berater und werden nur für Ihre Anfrage verwendet: kein Newsletter, keine Weitergabe.
Bekomme ich sofort einen Wert angezeigt?
Nein, bewusst nicht. Statt einer automatisch errechneten Zahl erhalten Sie eine persönliche Ersteinschätzung von unseren Beratern. Sie stützt sich auf Ihre Angaben und unsere Marktkenntnis und ist deshalb belastbarer als ein reiner Portal-Schätzwert. Wir melden uns zeitnah per E-Mail, bei Rückfragen gern auch telefonisch.
Ist die Bewertung ein Verkehrswertgutachten?
Nein. Die Ersteinschätzung ist eine Marktpreiseinschätzung für Ihre Entscheidung, etwa vor einem Verkauf. Ein Verkehrswertgutachten im Sinne von § 194 Baugesetzbuch mit Beweiskraft vor Gericht oder gegenüber dem Finanzamt erstellt ein Sachverständiger oder der örtliche Gutachterausschuss. Wenn Sie ein solches Gutachten brauchen, vermitteln wir Sie bei Bedarf weiter.
Welche Unterlagen brauche ich für die Bewertung?
Für die Ersteinschätzung keine, die Angaben aus den vier Schritten genügen. Für eine genaue Bewertung vor einem Verkauf helfen Grundbuchauszug, Grundrisse mit Wohnflächenberechnung und Energieausweis, bei Eigentumswohnungen außerdem Teilungserklärung, Wirtschaftsplan und die letzten Protokolle der Eigentümerversammlung, bei vermieteten Objekten die Mietverträge und eine aktuelle Mietaufstellung.
Welche Immobilien kann ich bewerten lassen?
Eigentumswohnungen, Häuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke und Gewerbeobjekte. Bei vermieteten Wohnungen und Renditeobjekten rechnen wir zusätzlich über Faktor und Mietrendite, so wie Käufer und Banken es tun.
LIEPA erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung und erstellt keine Verkehrswertgutachten.
Ratgeber zum Thema
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